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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von

BM Audio - Mixing & Mastering Studios

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1. Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge zwischen der Firma BM Audio - Mixing & Mastering Studios und ihrer Kundschaft. Abweichende Abmachungen sind schriftlich zu erfassen und durch BM Audio - Mixing & Mastering Studios zu bestätigen.

 

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2. Leistungsberechnungen

Die Berechnung der Leistungen erfolgt aufgrund der im Auftrag vereinbarten Tages- und oder Stundenansatzes oder offerierter Pauschalvereinbarung. Offerierte Angebote verstehen sich als Richtpreise. Verrechnet wird der effektive Aufwand, gebrauchte Materialien und Spesen, unter Vorbehalt ausdrücklich pauschal offerierter Produktionen.

An Kalkulationen behält BM Audio - Mixing & Mastering Studios die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen nicht ohne vorherige Absprache Dritten zugänglich gemacht werden.

Auf allen Dienstleistungen von BM Audio - Mixing & Mastering Studios wird keine Mwst. erhoben.

 

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3. Zahlungskonditionen

Grundsätzlich gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tage Netto. Bei Auftragsbuchungen gilt ein Anzahlung von 50%, der Restbetrag wird auf den ersten Tag des Produktionsmonates fällig. Es können mehrere Teilzahlungen vereinbart werden.

Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält BM Audio - Mixing & Mastering Studios sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. Ebenso trägt der Auftraggeber alle Bearbeitungs-, Mahn- und Inkassogebühren, sowie die weiteren Kosten, die durch seinen Zahlungsverzug entstehen.

Anderslautende Zahlungsbedingungenen müssen schriftlich abgemacht werden.

 

 

4. Mahngebühren

Wird die Zahlungsfrist von 10 Tagen nicht eingehalten, erfolgt eine Mahnung per Email mit einer 5 tägigen Zahlungsfrist. Wird dem nicht Folge geleistet erfolgt eine zweite und letzte Mahnung per Email mit einer Mahngebühr von 30.- SFr. und einer Zahlungsfrist von 3 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist und nicht erfolgter Zahlung werden rechtliche Schritte eingeleitet. Allfällige Inkasso- oder Betreibungsgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

 

5. Verzugszinsen

Der vom Gesetzgeber festgelegte Verzugszins beträgt 5% und ist gültig für alle Aufträge die über die Firma BM Audio - Mixing & Mastering Studios abgewickelt werden.

 

 

6. Mietdauer Equipment

Die Mietdauer wird in Tagen bemessen. Vom Auftrag abweichende Abhol- und Rückgabe-Termine können dem Mieter verrechnet werden. Der minimale Rechnungsbetrag beträgt 80.– SFr.. Aufträge unter diesem Limit sind in bar zu begleichen oder werden mit einem Kleinmengenzuschlag verrechnet.

 

 

7. Eigentumsrecht

Die Mietgegenstände, mit all ihren Bestandteilen sind Eigentum von BM Audio - Mixing & Mastering Studios. Jegliche Art von Änderungen an den Mietgegenständen durch den Mieter ist untersagt. Entsprechende Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungzustands werden dem Mieter belastet. Nicht retournierte oder beschädigte Mietwaren werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungspreis in Rechnung gestellt.

 

BM Audio - Mixing & Mastering Studios behält an allen von fakturierten Arbeiten und Gegenständen das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung vor. Beruft BM Audio sich auf den Eigentumsvorbehalt vor, hat BM Audio - Mixing & Mastering Studios das Recht, den Kaufgegenstand jederzeit und ohne behördliche Verfügung in Besitz zu nehmen, wo immer dieser sich befindet. Der Käufer erteilt uns ausdrücklich das Recht, den Eigentumsvorbehalt jederzeit im Eigentumsvorbehaltregister eintragen lassen zu dürfen.

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8. Haftung bei Studioproduktion

Wenn Kundendaten nicht rechtzeitig zum Mixing- oder Mastering Termin angeliefert werden, entfällt die termingerechte Abgabe gemäss Produktionsvertrag oder Auftrag. Entsprechend der Studiobuchung und den terminlichen Möglichkeiten wird dann ein neuer Termin festgestellt. Ein Anspruch auf eine schnelle oder bevorzugte Erledigung der arbeiten entfällt.
 

Bei Produktionsausfall von seitens BM Audio - Mixing & Mastering Studios durch Krankheit, Unfall oder einen Notfall besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Ersatzdienstleistung. Der termingerechte Anspruch des Produktionsauftrages gemäss Auftrag oder Produktionsvertrag entfällt. BM Audio - Mixing & Mastering Studios kann nicht haftbar gemacht werden für jegliche folge Kosten die dadurch entstehen können von seiten der Kundschaft oder Drittleistungen und wird vorbehaltlos davon befreit. Entsprechend der Studiobuchung und den terminlichen Möglichkeiten wird dann ein neuer Termin festgestellt.


Ausfallzeiten, welche durch Störungen der Geräte während der Produktion oder Mietdauer entstehen, werden dem Kunden nicht verrechnet. BM Audio - Mixing & Mastering Studios haftet jedoch nicht für sonstige dadruch entstehenden Schäden und Kosten. Für Instrumente, Garderoben sowie weitere Gegenstände des Kunden übernimmt BM Audio - Mixing & Mastering Studios keine Haftung. Der Kunde haftet für Schäden, welche nachweislich durch ihn entstanden sind.

 

 

9. Haftung bei Material-/Sach- und Personenschäden

Das Material für Mobile Recordings/Events wird auf Gefahr des Mieters/Auftraggebers transportiert, gelagert und betrieben. Das Versichern der Gerätschaften, sowie das Einholen der erforderlichen Bewilligungen bei Events/Mobile Recordings, ist Sache des Auftraggebers/Mieters. Der Mieter/Auftraggeber haftet für Beschädigungen und Verluste der Mietsache.

Die Mietgegenstände sind sorgfältig und sachgemäss zu behandeln.

 

Der Auftraggeber haftet für jegliche Sach- und Personenschäden, die im Zusammenhang mit den an der Produktion beteiligten Personen und Gästen entstehen.

BM Audio - Mixing & Mastering Studios wird vom Auftraggeber von der Haftung für sämtliche Schäden, welche Besucher, oder an der Produktion beteiligte Personen in den Betriebsräumen, oder auf dem Gelände erleiden, vorbehaltlos befreit.

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10. Sicherungs- und Referenzkopie

BM Audio - Mixing & Mastering Studios hat das Recht, von jedem Audiomaterial, welches im Auftrag vom Kunden aufgenommen, gemischt oder gemastert wird, eine Sicherungskopie herzustellen. Diese darf auch als Referenzkopie benutzt werden.

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, auf einer Referenzliste aufgeführt zu werden, welche auf der Website von BM Audio - Mixing & Mastering Studios publiziert wird. Ebenso verpflichtet er sich zur gut sichtbaren Nennung von Björn Müller, BM Audio - Mixing & Mastering Studios auf dem endgültigen Datenträger.

Für die Archivierung oder langzeitige Aufbewahrung ist der Kunde selber verantwortlich.

Im Falle einer Vernichtung der aufgenommen oder produzierten Dateien durch höhere Gewalt wie Feuer, Wasser, Diebstahl, mutwillige Zerstörung und dergleichen übernimmt BM Audio - Mixing & Mastering Studios keine Haftung.

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11. Ersatz Geräte

Falls die Mietgeräte bei der Abholung oder des Auftragdatums nicht vorhanden sind, ist BM Audio - Mixing & Mastering Studios bemüht für gleichwertigen Ersatz zu sorgen und den Mieter so schnell wie möglich zu benachrichtigen. Für fehlende Mietsachen kann BM Audio - Mixing & Mastering Studios nicht haftbar gemacht werden.

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12. Versicherung

Die Versicherung ist Sache des Auftraggebers/Mieters. Die Mietgegenstände sind ab Lager Ausgang nicht mehr durch BM Audio - Mixing & Mastering Studios versichert. Wird die Mietware durch BM Audio - Mixing & Mastering Studios transportiert, ist das Material bis zum Ausladezeitpunkt versichert.

Bei Diebstahl oder Abhandenkommen von Mietgegenständen ist der Mieter verpflichtet, umgehend einen Polizeirapport erstellen zu lassen.

 

 

13. Urheberrechte

BM Audio - Mixing & Mastering Studios weisst darauf hin, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, die erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte für alle durchzuführenden Arbeiten auf seine Kosten ordnungsgemäss zu erwerben. Neues Liedgut usw. ist bei Publikation der SUISA anzumelden, da ein Presswerk ohne Erlaubnis der SUISA nicht arbeiten darf, gemäss schweizerischen Recht.

 

 

14. Annullation

Es wird keine Gebühr erhoben bei einer begründeten Umbuchung, allerdings behält sich BM Audio - Mixing & Mastering Studios vor die Produktion zu stornieren und die Anzahlung einzubehalten, wenn es innerhalb von 12 Monaten nach dem geplanten Produktionsdatum nicht zu einer Zusammenarbeit kommt.
Nicht wahrgenommene und nicht abgesagt Termine werden zu 50% wie vereinbart abgerechnet. Ersatztermine werden kostenpflichtig neu vereinbart.
Zusätzlich entstandene Kosten seitens BM Audio - Mixing & Mastering Studios werden dem Auftraggeber nach Aufwand verrechnet. Insbesondere die Ausfallhonorare von hinzugezogenen Drittleistungen werden nach deren Regelungen abgegolten.

 

 

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

 

 

16. Gerichtsstand

Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterliegen dem Schweizerischen Recht. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz von BM Audio - Mixing & Mastering Studios.

                                                                                                                            Niedergösgen, April 2023

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